
Regelmäßig informiert die BFV-Passabteilung in ihrer Rubrik auf der BFV-Homepage über das Pass- und Spielrecht, gibt den Vereins-Verantwortlichen wichtige Tipps, veröffentlicht wichtige Fristen und erklärt die Vorgehensweise für Anträge.
Der aktuelle Hinweis richtet sich an Jugendfördergemeinschaften (JFG) und deren Stammvereine. Es geht um die Einsatzmöglichkeiten von älteren E-Junior(inn)en sowohl beim Stammverein als auch in der JFG in der Rückrunde des Spieljahres 2011/12. Denn seit dem 1. Januar 2012 besteht die Möglichkeit, dass bis zu vier Spieler(innen) des älteren Junioren-Jahrgangs (aktuell Jahrgang 2001) sowohl bei der JFG als auch beim Stammverein - dort bis zum Ausscheiden aus dieser Altersklasse - mitspielen können.












