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Was ist ein "ordnungsgemäßer" Pass?

Letzte Aktualisierung: 11. März 2010

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Rechtzeitig zum Beginn der Rückrunde der Saison 2009/2010 möchten wir es heute nicht versäumen, unseren Vereinen einige wichtige Hinweise zur Vorlage der Spielerpässe beim Schiedsrichter für die anstehenden und vom BFV durchgeführten Fußballspiele zu geben.

Grundsätzlich kann die Spielberechtigung eines Spielers - neben dem Ausdruck der Detail-Spielberechtigung aus Pass-Online (vgl. hierzu die Bestimmungen in § 45 Abs. 5 Spielordnung) und neben einer vom Verband ausgestellten Spielberechtigungsbescheinigung - nur mit einem "ordnungsgemäßen" Spielerpass geführt werden. Mit Ausnahme der G-Junioren besteht für alle Spiele (auch für Privatspiele) Passzwang.

Was ist aber ein "ordnungsgemäßer" Spielerpass? Nun, hierzu muss der Pass auf der Vorderseite zunächst vom Spieler unterschrieben worden sein - nicht erforderlich ist dies lediglich bei Spielern der Altersklassen E-, F- und G-Junioren/-Juniorinnen. Weiterhin muss der Pass auch das Lichtbild des Spielers tragen, das ihn als Inhaber eindeutig identifiziert. Zudem muss dieses Lichtbild mit dem lesbaren Vereinsstempel versehen sein, welcher das Lichtbild mit dem Spielerpass verbindet.

Wichtig: Wurde ein Spielerpass auf der Rückseite vom Verein erst einmal ausgefüllt und abgestempelt, weil sich ein Spieler ursprünglich abgemeldet hat, so ist dieser Spielerpass "entwertet"! Hat sich der Spieler nun doch entschieden, beim bisherigen Verein zu bleiben (und keinen Vereinswechsel vorzunehmen), darf er mit einem solchen Spielerpass nun nicht mehr eingesetzt werden. Vielmehr muss in solchen Fällen ein neuer Spielerpass mit einem vom Spieler (und bei Minderjährigen vom gesetzlichen Vertreter, Erziehungsberechtigten) unterschriebenen Passantrag unter Beifügung des bisherigen auf der Rückseite ausgefüllten Spielerpasses bei der Passabteilung des Verbandes neu beantragt werden. Das Spielrecht ist hier neu zu erteilen.

Alle Spielerpässe sind Eigentum des BFV. Die Vereine sind zur sorgfältigen Aufbewahrung verpflichtet. Werden alte Spielerpässe nicht mehr benötigt (z. B. wenn ein Spieler "seine Fußballer-Karriere beendet hat"), so sind diese an die BFV-Passabteilung zurück zu senden.

Die einschlägigsten Bestimmungen im Zusammenhang mit Spielerpässen finden Sie für Erwachsene in der Spielordnung (§ 43 Absätze 6 bis 8, § 45) sowie für Jugendliche in der Jugendordnung (§§ 18 und 23).

Alle Infos rund um Pässe und Vereinswechsel finden Sie in der gleichnamigen Rubrik unter "Spielbetrieb": hier klicken.